Sicherheit und gestalterisches Element für Ihre Treppe.
Die Art und der Umfang eines Handlaufs ist in Deutschland nach den Landesbauordnungen und zahlreichen weiteren Verordnungen geregelt. Sonderbauverordnungen erfordern oftmals beidseitige Handläufe z. B. in Krankenhäusern und Altenheimen, in Schulen und Kindergärten, in Verkaufs- und Versammlungsstätten, sowie in Hotels und Gaststätten. Neben den absoluten Sicherheitsaspekten dient der Handlauf aber auch als gestalterisches Element für Ihren Balkon oder Ihre Treppe. Wer nicht gerade einen Handlauf aus dem Baumarkt sondern individuelle Lösungen sucht, ist bei uns richtig: Abgestimmt auf Ihre Architektur und Ihre Designwünsche machen wir Ihnen Vorschläge und bauen Handläufe aus allen Metallbaustoffen.
Weitere Geländertypen finden Sie nachstehend. Klicken Sie auf die jeweilige Bezeichnung um zu den Galerien zu gelangen.